Satzung des DRK-Ortsvereins Schledehausen

Ihr persönliches Exemplar der Satzung können Sie hier downloaden.

§ 1 - NAME, SITZ, KENNZEICHEN

 
[1] Der Verein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Osnabrück Land, den Namen "Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Schledehausen e.V."

[2] Er hat seinen Sitz in Schledehausen und ist in das Vereinsregister einzutragen.

[3] Der Ortsverein ist als Mitgliederverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Osnabrück Land, eine Gliederung des gemäß der Genfer Abkommen als freiwillige Hilfsgesellschaft anerkannten Deutschen Roten Kreuzes. Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Es darf ausschließlich von den Organisationen, Einrichtungen und Mitgliedern des Roten Kreuzes geführt werden.

[4] Die Satzung und sonstige Vorschriften des Ortsvereins dürfen denen der übergeordneten Rotkreuzverbände nicht entgegenstehen.

§ 2 - AUFGABEN

 
[1] Der Ortsverein wirkt als ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes an der Durchführung der am Deutschen Roten Kreuz obliegenden und diesem durch die Rotkreuz-Abkommen und die Empfehlungen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen übertragenen Angelegenheiten mit.

[2] Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der im 3 genannten Ziele. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Der Ortsverein arbeitet als Gliederung des als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannten Deutschen Roten Kreuzes mit Vereinigungen und Einrichtungen zusammen, die auf gleichem oder ähnlichem Gebiet tätig sind. Er vertritt in Wort, Schrift und Tat die Gedanken der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens. Er wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung.

[3] Seine Aufgaben sind insbesondere:

  1. Hilfeleistungen bei Notständen aller Art im Katastrophenfall und bei Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung,
  2. Mitwirkung im Unfallhilfs- und Rettungsdienst,
  3. Mitwirkung im Blutspendedienst,
  4. Beteiligung an Aufgaben und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege,
  5. Mitwirkung in der Kranken- und Gesundheitspflege,
  6. Mitwirkung bei der Ausbildung und Ausrüstung männlicher und weiblicher Pflege- und Hilfskräfte des Deutschen Roten Kreuzes,
  7. Förderung von Gemeinschaften (Bereitschaften, Arbeitskreise und Jugendrotkreuz) und Einrichtungen, die den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes dienen,
  8. Werbung von fördernden und aktiven Mitgliedern,
  9. Einwerbung von Mitteln zur Finanzierung der Rotkreuz-Arbeit.

 

§ 2 - AUFGABEN

 
Das Deutsche Rote Kreuz stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
  • Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
 
DRK-Generalsekretariat - D - 12205 Berlin