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§ 1 - NAME, SITZ, KENNZEICHEN
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[1] Der Verein führt
als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Osnabrück Land,
den Namen "Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Schledehausen e.V."
[2] Er hat seinen Sitz
in Schledehausen und ist in das Vereinsregister einzutragen.
[3] Der Ortsverein ist
als Mitgliederverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Osnabrück Land,
eine Gliederung des gemäß der Genfer Abkommen als freiwillige Hilfsgesellschaft
anerkannten Deutschen Roten Kreuzes. Kennzeichen ist das völkerrechtlich
anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Es darf ausschließlich von den
Organisationen, Einrichtungen und Mitgliedern des Roten Kreuzes geführt werden.
[4] Die Satzung und
sonstige Vorschriften des Ortsvereins dürfen denen der übergeordneten
Rotkreuzverbände nicht entgegenstehen.
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§ 2 - AUFGABEN
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[1] Der Ortsverein
wirkt als ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes an der Durchführung
der am Deutschen Roten Kreuz obliegenden und diesem durch die Rotkreuz-Abkommen
und die Empfehlungen der Internationalen Rotkreuz-Konferenzen übertragenen
Angelegenheiten mit.
[2] Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d.
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist
die Förderung der im 3 genannten Ziele. Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, ist das Vermögen zu steuerbegünstigten
Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Der Ortsverein arbeitet als Gliederung des als Spitzenverband der freien
Wohlfahrtspflege anerkannten Deutschen Roten Kreuzes mit Vereinigungen und
Einrichtungen zusammen, die auf gleichem oder ähnlichem Gebiet tätig sind. Er
vertritt in Wort, Schrift und Tat die Gedanken der Nächstenliebe, der
Völkerverständigung und des Friedens. Er wirbt für seine Aufgaben in der
Bevölkerung.
[3] Seine Aufgaben
sind insbesondere:
-
Hilfeleistungen bei Notständen aller Art im Katastrophenfall und bei Maßnahmen
zum Schutz der Zivilbevölkerung,
-
Mitwirkung im Unfallhilfs- und Rettungsdienst,
-
Mitwirkung im Blutspendedienst,
-
Beteiligung an Aufgaben und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege,
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Mitwirkung in der Kranken- und Gesundheitspflege,
-
Mitwirkung bei der Ausbildung und Ausrüstung männlicher und weiblicher Pflege-
und Hilfskräfte des Deutschen Roten Kreuzes,
-
Förderung von Gemeinschaften (Bereitschaften, Arbeitskreise und Jugendrotkreuz)
und Einrichtungen, die den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes dienen,
-
Werbung von fördernden und aktiven Mitgliedern,
-
Einwerbung von Mitteln zur Finanzierung der Rotkreuz-Arbeit.
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§ 2 - AUFGABEN
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Das Deutsche Rote Kreuz
stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten
folgende Aufgaben:
-
Verbreitung der Kenntnisse
des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
-
Hilfe für die Opfer von
bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
-
Verhütung und Linderung
menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder
Benachteiligung ergeben,
-
Förderung der Gesundheit,
der Wohlfahrt und der Jugend,
-
Förderung der Entwicklung
nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
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